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   VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154   

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VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154 (https://dejure.org/2015,20328)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154 (https://dejure.org/2015,20328)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - AN 3 K 15.00154 (https://dejure.org/2015,20328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage; Befreiungen; Passivhaus; Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse eines Einfamilienhauses

  • rewis.io

    Nachbarklage, Befreiung, Passivhaus, Gebot, Rücksichtnahme, Bebauungsplan, Wertminderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 15 CS 13.1561

    Nachbarbaugenehmigung; Verschattung einer Photovoltaikanlage; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    In rechtlicher Hinsicht dürfe auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 12. Dezember 2013, Az. 15 CS 13.1561, juris, hingewiesen werden.

    Ähnliches hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner vom Beigeladenenvertreter zitierten Entscheidung vom 12. Dezember 2013, 15 CS 13.1561 - juris, festgestellt, wonach ein Ausnahmefall der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften nicht deswegen vorliegt, weil auf dem Dach des Nachbargebäudes eine Photovoltaikanlage aufgebracht ist und der Nachbar demgemäß nicht nur "ein bisschen weniger Sonne und Licht", sondern "massive finanzielle Einbußen" hinzunehmen hat.

  • BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82

    Beschränkungspflichten eines Nachbarn zur Ermöglichung des Baus einer Solaranlage

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 12. Februar 1982, 4 B 14/82, BRS 39, Nr. 212, festgestellt, dass bei Einhaltung der die ausreichende Belüftung des Nachbargrundstücks gewährleistenden Abstandsflächen ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht darin liegen kann, dass dem Nachbarn erschwert wird, sein eigenes Gebäude durch die Herstellung einer Solaranlage zu verändern.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    Nach dem Gebot der Rücksichtnahme setzt die Gewährung von Nachbarschutz voraus, dass der Kläger unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles durch die Befreiungen qualifiziert und in individualisierter Weise betroffen ist und dass durch die Befreiung eintretende Nachteile das Maß dessen überschreiten, was einem Nachbarn billiger Weise noch zumutbar ist (BVerwG v. 19.9.1996 - DÖV 1997, 297; BVerwG v. 25.2.1977 - IV C 22.75 - juris).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Januar 1999, 4 B 128/98, BayVBl. 1999, 568, festgestellt hat, dass das Rücksichtnahmegebot keine allgemeine Härteklausel ist, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts ist, hat es dennoch ausgeführt, dass § 34 Abs. 1 BauGB im Hinblick auf das in ihm enthaltene Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein kann, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht nur in einzelnen Ausnahmefällen eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme gesehen (so z.B. im Urteil v. 13.3.1991, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: Hochhaus mit 12 Geschossen mit einem Abstand von 15 m zu einem 2 ½ geschossigen Gebäude; BVerwG, U.v. 23.5.1986, BauR 1986, 542: Auf Stahlstützen errichtete Rundbehälter mit einer Gesamthöhe von 11, 5 m auf einer Länge von 13, 31 m und einer Entfernung von etwa 6 m zu einem Wohnhaus).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die verletzte Norm zumindest auch dem Schutz der Nachbarn dient, also drittschützende Wirkung hat (vgl. BVerwG v. 6.10.1989 - 4 C 14.87, BayVBl. 1990, 154 ff.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht nur in einzelnen Ausnahmefällen eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme gesehen (so z.B. im Urteil v. 13.3.1991, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: Hochhaus mit 12 Geschossen mit einem Abstand von 15 m zu einem 2 ½ geschossigen Gebäude; BVerwG, U.v. 23.5.1986, BauR 1986, 542: Auf Stahlstützen errichtete Rundbehälter mit einer Gesamthöhe von 11, 5 m auf einer Länge von 13, 31 m und einer Entfernung von etwa 6 m zu einem Wohnhaus).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    Darüber hinaus hat ein Nachbar im Falle einer nicht nachbarschützenden Festsetzung weder ein Abwehrrecht gegen eine lediglich objektiv rechtswidrige Befreiung noch einen umfassenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 14 CS 11.2284 - juris).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung konkretisiert worden (vgl. BVerwG v. 6.12.1996, NVwZ-RR 1997, 516).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154
    Eine erdrückende Wirkung eines die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhaltenden Gebäudes kann nur dann angenommen werden, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse und ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück derart unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die schiere Größe des "erdrückenden Gebäudes" auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik" wahrgenommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen v. 9.2.2009, NVwZ-RR 2009, 459).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 2 AS 09.2907

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung;

  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284

    Nachbarrechtstreit

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